Sobald bei einer Inspektion, bei der es um die Feststellung von Konformität geht, Messmittel zum Einsatz kommen, verlangt die Norm ISO/IEC 17020, dass diese Geräte kalibriert wurden (ISO/IEC 17020:2012 6.2.6) und regelmäßig auf ihrer Eignung überprüft werden (ISO/IEC 17020:2012 6.2.3) Messmittel können zum Beispiel sein: ein Maßband, eine Wasserwaage, ein Thermometer, Gewichte usw. Um nachzuweisen, dass die während der Inspektionen verwendeten Messmittel geeignet waren, müssen einige Umstände geregelt werden. Im englischen Originaltext der Norm ist es folgendermaßen ausgedrückt:
The inspection body shall have available, suitable and adequate facilities and equipment to permit all activities associated with the inspection activities to be carried out in a competent and safe manner. (ISO/IEC 17020:2012 6.2.1)
Selbstverständlich ist eine gediegene Kennzeichnung der Geräte wichtig. (ISO/IEC 17020:2012 6.2.4). Die Messmittel müssen nämlich erkennbar sein, um eine Registrierung der Mittel, die im Einsatz sind und der Daten, wann diese überprüft und kalibriert wurden, führen zu können. Ein Aufkleber reicht meistens nicht aus. Das Risiko, dass die Kennzeichnung verloren gehen könnte, gilt es zu minimieren. Ein Typenschild mit Seriennummer kann jedoch eine gute Form der Kennzeichnung sein.
Bevor ein Messmittel in Gebrauch genommen wird, muss es kalibriert werden. Falls es möglich ist, sollte dies durch ein anerkanntes Kalibrierungslabor erfolgen. Nachdem die Genauigkeit dieses Gerätes (des Referenzgerätes der Inspektionsstelle) festgestellt wurde, kann die Inspektionsstelle anhand dieses Gerätes bei anderen baugleichen Geräten, die von den Inspektoren bei ihrer Arbeit vor Ort benutzt werden, selbst Kalibrierungen durchführen. Die Referenz-Messnormale der Inspektionsstelle dürfen nicht bei Inspektionen eingesetzt werden, sondern müssen an einem sicheren Ort (ISO/IEC 17020:2012 6.2.8) gelagert werden. Ausgehend von einer Risikoanalyse, kann hierzu ein Programm erstellt werden, in dem festgelegt wird, wie häufig eine Kalibrierung ausgeführt werden muss (ISO/IEC 17020:2012 6.2.9).
Es ist sinnvoll, die Kennzeichnungsnummern der während der Inspektion verwendeten Messmittel auf dem entsprechenden Inspektionsbericht festzuhalten. Falls sich hinterher herausstellen sollte, dass ein Messmittel untauglich war, kann somit genau rückverfolgt werden, welche Inspektionen möglicherweise negativ beeinflusst worden sind und eventuell erneut ausgeführt werden müssen.